Ja. Für die Höhe der EEG-Vergütung ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage ausschlaggebend. Die zu diesem Zeitpunkt gültige EEG-Vergütung gilt dann nach der derzeitigen Gesetzeslage für 20 Jahre und bleibt in diesem Zeitraum konstant.
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