Im Falle, dass Sie mindestens zehn Prozent des selbst produzierten Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen, liegt eine unternehmerische Tätigkeit vor. Sie betreiben damit ein Gewerbe und werden steuerlich als Unternehmer behandelt. Damit verbunden sind für Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Vorteile. Sie können hier zwischen unterschiedlichen Modellen wählen. Grundsätzlich können Sie zwischen der „Kleinunternehmerregelung“ und der „Regelbesteuerung“ wählen. Wichtig ist: In jedem Falle ist der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage dem Finanzamt zu melden. Informieren Sie sich hierzu in jedem Falle bei Ihrem zuständigen Finanzamt und/oder Steuerberater.